Steuerrecht
Niemals weniger als nötig, niemals mehr als erforderlich.
Steuern für internationale Residenten und Investoren. Nichtresidenten-Einkommensteuer (IRNR), Einkommensteuererklärung als Steuerresident, Beckham-Regime, Formular 720 über Auslandsvermögen, Besteuerung touristischer Vermietungen und Steuerplanung mit internen Ökonomen.
Was wir für Sie tun
- IRNR: Mieten, Verkäufe, Zinsen (Formulare 210, 211)
- IRPF als Steuerresident: Doppelbesteuerungsabkommen
- Beckham-Regime für entsandte Arbeitnehmer
- Formular 720: Informationserklärung über Auslandsvermögen
- Besteuerung touristischer Vermietungen und Plattformen
- Steuerplanung für Nachlass und Vermögen
- Vertretung vor AEAT und Wirtschafts-Verwaltungsgericht
Wie wir arbeiten
- 01
Steuerliche Diagnose
Wir prüfen Wohnsitz, Einkünfte, Vermögen und Pflichten im Herkunftsland.
- 02
Strategie
Wir schlagen die effizienteste legale Steuerstruktur mit Vergleichsszenarien vor.
- 03
Erfüllung
Wir reichen Formulare ein, beantworten Anfragen und halten Sie jedes Steuerjahr auf dem Laufenden.
Häufige Fragen
Nicht nach der 183-Tage-Regel, aber ja, wenn Ihr Lebensmittelpunkt in Spanien liegt. Wir prüfen es.
Wenn Sie Auslandsvermögen über 50.000 € in einer Kategorie besitzen, ja. Nach EuGH-Urteilen sind die Strafen nun verhältnismäßig.
Wenn Sie berufsbedingt kommen und die Voraussetzungen erfüllen, können Sie 6 Jahre lang 24% pauschal auf spanische Einkünfte zahlen. Wir analysieren die Eignung.
Ein Fall im Steuerrecht?
Erstberatung in Altea nach Termin. Wir antworten in Ihrer Sprache.