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Familienrecht

Familienentscheidungen dürfen in der Übersetzung nicht verloren gehen.

Familienrecht mit internationaler Perspektive. Grenzüberschreitende Scheidungen nach Brüssel IIa ter, Sorge- und Umgangsrecht, Eheverträge, Anpassung der Regelungen und Familienmediation.

Was wir für Sie tun

  • Einvernehmliche und streitige Scheidung
  • Internationale Scheidung (Brüssel IIa ter, Zuständigkeit, anwendbares Recht)
  • Sorge-, Umgangs- und Aufenthaltsregelungen
  • Kindes- und Ehegattenunterhalt
  • Güterstände und Eheverträge
  • Anpassung der Regelungen nach der Scheidung
  • Familienmediation und kollaborative Vereinbarungen

Wie wir arbeiten

  1. 01

    Zuhören

    Wir verstehen die Familiensituation und die echten Ziele, nicht nur die rechtlichen.

  2. 02

    Optionen

    Wir zeigen die Wege: Einigung, Mediation, Streitverfahren, mit Vor- und Nachteilen jeder Option.

  3. 03

    Begleitung

    Vertretung bei Verhandlung, Notar und Gericht mit klaren Berichten in jeder Phase.

Häufige Fragen

  • Es kommt darauf an, wo Sie nach der Ehe gelebt haben und auf Eheverträge. Wir prüfen Güterstand und Vermögen in Spanien.

  • Wo Sie gewöhnlichen Aufenthalt haben oder mindestens ein Jahr vor der Antragstellung hatten. Wir beurteilen die beste Zuständigkeit.

  • In Spanien zunehmend üblich, wenn es dem Kind dient. Wir prüfen die Durchführbarkeit fallbezogen.

Ein Fall im Familienrecht?

Erstberatung in Altea nach Termin. Wir antworten in Ihrer Sprache.