Ausländerrecht
Vom Besucher zum Residenten: jeder Schritt erklärt in Ihrer Sprache.
Vollständige Abwicklung von Ausländerverfahren: NIE, Aufenthaltskarten (TIE), Nicht-Erwerbsvisum, Golden Visa, Digital Nomad, Familienzusammenführung, spanische Staatsangehörigkeit und Rechtsbehelfe gegen Ablehnungen.
Was wir für Sie tun
- NIE (Ausländeridentifikationsnummer) für EU- und Nicht-EU-Bürger
- Nicht-Erwerbs-Aufenthalt: finanzielle Anforderungen, private Versicherung, Verlängerungen
- Golden Visa (Immobilieninvestition ≥ 500.000 €)
- Digital-Nomad-Visum und Startup-Gesetz
- TIE, Familienzusammenführung, Arbeitserlaubnis
- Spanische Staatsangehörigkeit durch Aufenthalt oder Ehe
- Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsverfahren
Wie wir arbeiten
- 01
Profilanalyse
Wir bewerten Ihre Situation und das passende Verfahren: Fristen, finanzielle Anforderungen, Dokumentation.
- 02
Vorbereitung und Termin
Wir bereiten die Akte vor, vereinbaren den Termin und begleiten Sie ggf. zur Behörde.
- 03
Nachverfolgung und Verlängerungen
Wir überwachen die Akte und planen Verlängerungen rechtzeitig.
Häufige Fragen
Für steuerliche Zwecke ja: Sie werden steuerlich ansässig. Für den legalen Aufenthalt variieren die Schwellen nach Staatsangehörigkeit. Wir prüfen es.
Nein, er erlaubt keine Arbeit in Spanien. Es gibt ein Digital-Nomad-Visum, wenn Sie remote für ein ausländisches Unternehmen arbeiten.
Ab Antrag derzeit etwa 12-24 Monate. Zeitrahmen variieren. Wir bereiten die Akte so vor, dass keine Nachforderungen entstehen.
Ein Fall im Ausländerrecht?
Erstberatung in Altea nach Termin. Wir antworten in Ihrer Sprache.