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FAQ

Häufige Fragen

Direkte Antworten auf das, was internationale Residenten und Investoren an der Costa Blanca am häufigsten fragen.

Methodik und Honorare

  • Die Erstberatung in der Kanzlei hat ein festes Honorar, das bei der Terminvereinbarung mitgeteilt wird. Keine Überraschungen.

  • Nicht während laufender Beratung. Unser Festangebot umfasst angemessene Kommunikation per Telefon und E-Mail.

  • Ja, für Unternehmen und Eigentümer mit wiederkehrendem Bedarf bieten wir eine feste Monatspauschale mit schriftlich definiertem Umfang.

  • Immer mit schriftlich angenommenem Vorangebot. Abrechnung nach Meilensteinen oder monatlich je nach Mandat.

International

  • Ja. Wir haben Berufsträger, die direkt auf Spanisch, Englisch, Deutsch und Niederländisch beraten.

  • Das tun wir regelmäßig. Eine gemeinsam gelöste grenzüberschreitende Frage ist schneller und kohärenter.

  • Mit Vollmacht, ja. In vielen Ländern vor einem örtlichen Notar unterzeichnet plus Apostille.

Immobilien und Erbrecht

  • Due Diligence, Anzahlungsvertrag, Notar, Register, Steuern und Anmeldung in der Gemeinschaft. Alles koordiniert, in Ihrer Sprache.

  • Kommt auf Ihre Situation an. Oft reicht ein gut verfasstes Testament. Wir prüfen es in der Beratung.

  • In der Region Valencia sind die Ermäßigungen sehr günstig. Wir berechnen die konkrete Auswirkung vor der Planung.

Steuern und Aufenthalt

  • Hängt von Aufenthaltstagen, Lebensmittelpunkt und Familie ab. Wir prüfen es mit Ihren konkreten Daten.

  • Wenn Sie 50.000 € in einer Kategorie überschreiten (Konten, Wertpapiere, Immobilien), ja, über Formular 720.

  • Kann vorteilhaft sein, wenn Sie berufsbedingt kommen und die Voraussetzungen erfüllen. Wird fallbezogen bewertet.