Häufige Fragen
Direkte Antworten auf das, was internationale Residenten und Investoren an der Costa Blanca am häufigsten fragen.
Methodik und Honorare
Die Erstberatung in der Kanzlei hat ein festes Honorar, das bei der Terminvereinbarung mitgeteilt wird. Keine Überraschungen.
Nicht während laufender Beratung. Unser Festangebot umfasst angemessene Kommunikation per Telefon und E-Mail.
Ja, für Unternehmen und Eigentümer mit wiederkehrendem Bedarf bieten wir eine feste Monatspauschale mit schriftlich definiertem Umfang.
Immer mit schriftlich angenommenem Vorangebot. Abrechnung nach Meilensteinen oder monatlich je nach Mandat.
International
Ja. Wir haben Berufsträger, die direkt auf Spanisch, Englisch, Deutsch und Niederländisch beraten.
Das tun wir regelmäßig. Eine gemeinsam gelöste grenzüberschreitende Frage ist schneller und kohärenter.
Mit Vollmacht, ja. In vielen Ländern vor einem örtlichen Notar unterzeichnet plus Apostille.
Immobilien und Erbrecht
Due Diligence, Anzahlungsvertrag, Notar, Register, Steuern und Anmeldung in der Gemeinschaft. Alles koordiniert, in Ihrer Sprache.
Kommt auf Ihre Situation an. Oft reicht ein gut verfasstes Testament. Wir prüfen es in der Beratung.
In der Region Valencia sind die Ermäßigungen sehr günstig. Wir berechnen die konkrete Auswirkung vor der Planung.
Steuern und Aufenthalt
Hängt von Aufenthaltstagen, Lebensmittelpunkt und Familie ab. Wir prüfen es mit Ihren konkreten Daten.
Wenn Sie 50.000 € in einer Kategorie überschreiten (Konten, Wertpapiere, Immobilien), ja, über Formular 720.
Kann vorteilhaft sein, wenn Sie berufsbedingt kommen und die Voraussetzungen erfüllen. Wird fallbezogen bewertet.