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Steuerrecht

Niemals weniger als nötig, niemals mehr als erforderlich.

Steuern für internationale Residenten und Investoren. Nichtresidenten-Einkommensteuer (IRNR), Einkommensteuererklärung als Steuerresident, Beckham-Regime, Formular 720 über Auslandsvermögen, Besteuerung touristischer Vermietungen und Steuerplanung mit internen Ökonomen.

Was wir für Sie tun

  • IRNR: Mieten, Verkäufe, Zinsen (Formulare 210, 211)
  • IRPF als Steuerresident: Doppelbesteuerungsabkommen
  • Beckham-Regime für entsandte Arbeitnehmer
  • Formular 720: Informationserklärung über Auslandsvermögen
  • Besteuerung touristischer Vermietungen und Plattformen
  • Steuerplanung für Nachlass und Vermögen
  • Vertretung vor AEAT und Wirtschafts-Verwaltungsgericht

Wie wir arbeiten

  1. 01

    Steuerliche Diagnose

    Wir prüfen Wohnsitz, Einkünfte, Vermögen und Pflichten im Herkunftsland.

  2. 02

    Strategie

    Wir schlagen die effizienteste legale Steuerstruktur mit Vergleichsszenarien vor.

  3. 03

    Erfüllung

    Wir reichen Formulare ein, beantworten Anfragen und halten Sie jedes Steuerjahr auf dem Laufenden.

Häufige Fragen

  • Nicht nach der 183-Tage-Regel, aber ja, wenn Ihr Lebensmittelpunkt in Spanien liegt. Wir prüfen es.

  • Wenn Sie Auslandsvermögen über 50.000 € in einer Kategorie besitzen, ja. Nach EuGH-Urteilen sind die Strafen nun verhältnismäßig.

  • Wenn Sie berufsbedingt kommen und die Voraussetzungen erfüllen, können Sie 6 Jahre lang 24% pauschal auf spanische Einkünfte zahlen. Wir analysieren die Eignung.

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Erstberatung in Altea nach Termin. Wir antworten in Ihrer Sprache.