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Erbrecht

Ein Nachlass in zwei Ländern ist ein Doppelter. Wir vereinfachen.

Planung und Abwicklung von Nachlässen mit internationalem Bezug. Anwendung der EU-Verordnung 650/2012 für grenzüberschreitende Erbfälle, in mehreren Rechtsordnungen gültige Testamente, Antrag der Erbbescheinigung und Erbschaftsteuer der Region Valencia.

Was wir für Sie tun

  • Testamentsgestaltung mit Rechtswahl (EU-VO 650/2012)
  • Vorsorgeplanung: Schenkungen, Übertragungen, Versicherungen
  • Erbverfahren: Erbbescheinigung, Annahmeerklärung
  • Erbschaft- und Schenkungssteuer (Region Valencia)
  • Abstimmung mit Notaren und Steuerberatern im Herkunftsland
  • Erbstreitigkeiten: Auseinandersetzung, Pflichtteil, Enterbung

Wie wir arbeiten

  1. 01

    Diagnose

    Wir prüfen bestehende Testamente, Vermögen in Spanien, Familienstruktur und Staatsangehörigkeiten.

  2. 02

    Länderübergreifende Strategie

    Wir zeigen steuer- und rechtliche Optionen kompatibel mit Ihrem Herkunftsland.

  3. 03

    Umsetzung und Eintragung

    Wir erstellen, beurkunden und tragen dort ein, wo erforderlich.

Häufige Fragen

  • Standardmäßig gilt das Recht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts. Per Testament können Sie Ihr Heimatrecht wählen. Eine Entscheidung mit erheblichen steuerlichen Folgen.

  • In der Region Valencia gibt es Ermäßigungen von 75-99% für Ehegatten, Kinder und Eltern. Nach EuGH-Rechtsprechung auch für Nicht-Residenten.

  • Oft reicht ein gut formuliertes aus und vermeidet Konflikte. Wir prüfen Fall für Fall.

Ein Fall im Erbrecht?

Erstberatung in Altea nach Termin. Wir antworten in Ihrer Sprache.