Erbrecht
Ein Nachlass in zwei Ländern ist ein Doppelter. Wir vereinfachen.
Planung und Abwicklung von Nachlässen mit internationalem Bezug. Anwendung der EU-Verordnung 650/2012 für grenzüberschreitende Erbfälle, in mehreren Rechtsordnungen gültige Testamente, Antrag der Erbbescheinigung und Erbschaftsteuer der Region Valencia.
Was wir für Sie tun
- Testamentsgestaltung mit Rechtswahl (EU-VO 650/2012)
- Vorsorgeplanung: Schenkungen, Übertragungen, Versicherungen
- Erbverfahren: Erbbescheinigung, Annahmeerklärung
- Erbschaft- und Schenkungssteuer (Region Valencia)
- Abstimmung mit Notaren und Steuerberatern im Herkunftsland
- Erbstreitigkeiten: Auseinandersetzung, Pflichtteil, Enterbung
Wie wir arbeiten
- 01
Diagnose
Wir prüfen bestehende Testamente, Vermögen in Spanien, Familienstruktur und Staatsangehörigkeiten.
- 02
Länderübergreifende Strategie
Wir zeigen steuer- und rechtliche Optionen kompatibel mit Ihrem Herkunftsland.
- 03
Umsetzung und Eintragung
Wir erstellen, beurkunden und tragen dort ein, wo erforderlich.
Häufige Fragen
Standardmäßig gilt das Recht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts. Per Testament können Sie Ihr Heimatrecht wählen. Eine Entscheidung mit erheblichen steuerlichen Folgen.
In der Region Valencia gibt es Ermäßigungen von 75-99% für Ehegatten, Kinder und Eltern. Nach EuGH-Rechtsprechung auch für Nicht-Residenten.
Oft reicht ein gut formuliertes aus und vermeidet Konflikte. Wir prüfen Fall für Fall.
Ein Fall im Erbrecht?
Erstberatung in Altea nach Termin. Wir antworten in Ihrer Sprache.