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Ausländerrecht

Vom Besucher zum Residenten: jeder Schritt erklärt in Ihrer Sprache.

Vollständige Abwicklung von Ausländerverfahren: NIE, Aufenthaltskarten (TIE), Nicht-Erwerbsvisum, Golden Visa, Digital Nomad, Familienzusammenführung, spanische Staatsangehörigkeit und Rechtsbehelfe gegen Ablehnungen.

Was wir für Sie tun

  • NIE (Ausländeridentifikationsnummer) für EU- und Nicht-EU-Bürger
  • Nicht-Erwerbs-Aufenthalt: finanzielle Anforderungen, private Versicherung, Verlängerungen
  • Golden Visa (Immobilieninvestition ≥ 500.000 €)
  • Digital-Nomad-Visum und Startup-Gesetz
  • TIE, Familienzusammenführung, Arbeitserlaubnis
  • Spanische Staatsangehörigkeit durch Aufenthalt oder Ehe
  • Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsverfahren

Wie wir arbeiten

  1. 01

    Profilanalyse

    Wir bewerten Ihre Situation und das passende Verfahren: Fristen, finanzielle Anforderungen, Dokumentation.

  2. 02

    Vorbereitung und Termin

    Wir bereiten die Akte vor, vereinbaren den Termin und begleiten Sie ggf. zur Behörde.

  3. 03

    Nachverfolgung und Verlängerungen

    Wir überwachen die Akte und planen Verlängerungen rechtzeitig.

Häufige Fragen

  • Für steuerliche Zwecke ja: Sie werden steuerlich ansässig. Für den legalen Aufenthalt variieren die Schwellen nach Staatsangehörigkeit. Wir prüfen es.

  • Nein, er erlaubt keine Arbeit in Spanien. Es gibt ein Digital-Nomad-Visum, wenn Sie remote für ein ausländisches Unternehmen arbeiten.

  • Ab Antrag derzeit etwa 12-24 Monate. Zeitrahmen variieren. Wir bereiten die Akte so vor, dass keine Nachforderungen entstehen.

Ein Fall im Ausländerrecht?

Erstberatung in Altea nach Termin. Wir antworten in Ihrer Sprache.